Versicherungsfall Datenrettung


Was die Versichtung übernimmt

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Datenrettung selten von Hausratversicherung abgedeckt

Kaiserslautern, 06. Juli 2010. CBL Datenrettung hat eine Umfrage unter den im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) organisierten Anbietern von Hausratversicherungen durchführen lassen. Für Versicherte, die hoffen, die Kosten für die Datenrettung von ihrer Versicherung ersetzt zu bekommen, sieht es schlecht aus: Nur 3,9 Prozent der befragten Versicherungen gaben an, dass Datenrettungskosten in ihrem Basis-Hausratversicherungstarif abgedeckt seien. Jedoch lassen die Ergebnisse der Erhebung auch auf ein Umdenken in der Branche schließen.

Auch für Privatanwender sind Daten häufig wertvoller als der Datenträger auf dem sie gespeichert sind. Doch nach einem Urteil des Landgerichts Stuttgart (AZ 5 S. 106/04) aus dem Jahre 2004 sind Daten keine Sachen im Sinne der Hausratsversicherung und die Kosten ihrer Wiederherstellung müssen nicht ersetzt werden. 77 Anbieter von Hausratsversicherungen wurden befragt, ob in ihrem Hausratversicherungsbasistarif die Kosten für eine Datenrettung abgedeckt seien – immer vorausgesetzt, dass der Computerschaden selbst als Versicherungsfall anerkannt wurde. Lediglich 3,9 Prozent gaben an, Kosten für die Datenrettung zu übernehmen. Der Durchschnittswert der abgedeckten Kosten beträgt 833 Euro. Allerdings gaben 15,6 Prozent der befragten Versicherungen an, dass Datenrettungskosten in einem erweiterten Hausratversicherungstarif abgedeckt seien. Andreas Hackbarth, Handlungsbevollmächtigter der Grundeigentümer-Versicherung VVaG erklärte zu dieser Frage: „Die Anzahl der PCs in deutschen Haushalten hat sich in den letzten 15 Jahren fast versechsfacht. Diese Entwicklung zeigt, welchen Stellenwert ein Computer im täglichen Umgang hat und umso ärgerlicher wird es, wenn private Daten auf den Datenträgern verloren gehen. Um unseren Kunden in einer solchen Situation zu helfen, haben wir mit der letzten Produktüberarbeitung Anfang des Jahres diese Leistung in den Komfort- und Premium-Tarifen der Hausratversicherung ergänzt.“ Der Durchschnittswert der abgedeckten Kosten bei solchen erweiterten Tarifen beträgt 913 Euro. Die höchste Erstattung lag bei 3000 Euro.

Trend zur Mitversicherung von Daten?
14,3 Prozent der befragten Versicherungen erklärten immerhin, eine Integration der Erstattung von Datenrettungskosten in ihre Hausratsversicherung zu erwägen oder für die nächsten Jahre zu planen. Von Seiten des GDV war zu erfahren, dass es in den vom Verband herausgegebenen Musterbedingungen zur fakultativen Verwendung für die Gestaltung von Hausratsversicherung von 2008 bereits einen entsprechenden Vorschlag für Klauseln gibt. (https://www.gdv.de/Downloads/Bedingungen/SU_207_PKVHB08VS.pdf)

„Es ist für Privatanwender ermutigend zu sehen, dass Daten langsam von der Versicherungswirtschaft als mitversicherte „Sache“ gesehen werden, aber selbstverständlich scheint das noch lange nicht zu sein. Wer privat besondere digitale Werte ansammelt, sollte nicht nur gewissenhaft Datensicherung betreiben, sondern könnte sich auch über eine spezielle Versicherung Gedanken machen,“ kommentiert Gerlinde Wolf, Channelmanager bei CBL Datenrettung. „Versicherungen, die ihren Schutz auf Datenrettung ausdehnen, sollten erwägen, ob sie nicht mit einem seriösen Datenretter zusammenarbeiten. So können sie einerseits ihre Kunden in der unerfreulichen Situation eines Datenverlusts beraten und andererseits vermeiden, für unsachgemäße Datenrettungsbemühungen dubioser Anbieter aufkommen zu müssen. Kostenlose Diagnose, das Prinzip „Keine Daten, Keine Kosten“ und ein Reinraumlabor in Deutschland wären hierbei geeignete Auswahlkriterien.“




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